Die Kosten werden nach der Gebührenordnung Ärzte GOÄ berechnet. 

Die Behandlung gliedert sich in zwei - drei Anteile:
  • Erstgespräch und Untersuchung -                             
  • hier legen wir gemeinsam fest, ob und wie behandelt wird
  • Behandlung
  • auf Wunsch Nachkontrolle
Die Kosten für das Erstgespräch mit Untersuchung belaufen
sich auf ca. 36 € (Ziffern 3 und 5 GOÄ Faktor 2.3).

Für die Behandlung mit Hyaluronsäure und / oder Botulinumtoxin richtet sich der Preis nach der Anzahl und Intensität der behandelten Region(en), als grober Schätzwert zwischen 250 und 500 €.

Auf Wunsch erfolgt nach der Behandlung bis zu einem Monat später eine Nachkontrolle mit analoger Berechnung wie beim Ersttermin. Die Anzahl der injiziierten Mengen richtet sich nach dem Grundsatz  "Soviel wie nötig, sowenig wie möglich", um die Balance zwischen sichtbaren Erfolg und Vermeidung einer Überbehandlung zu wahren. Sollte sich bei der Kontrolle herausstellen, daß die behandelte(n) Stelle(n) noch etwas mehr Material benötigen, erfolgt diese Therapie dann als Service zum Selbstkostenpreis - Sie zahlen also neben der Nachkontrolle an sich nur das Material.

Bei neuen Kundinnen und Kunden bitten wir bei der Erstberatung um direkte Barzahlung, ebenfalls bei Stammkunden bei alleiniger Erstberatung. Für die Behandlung und ggf. auch die Nachkontrolle erhalten Sie eine Rechnung durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle PVS, sofern keine Barzahlung erwünscht wird.